ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Wann kommt ein Vertrag zwischen mit der Kantine Attisholz zustande?
    • Mit Ihrer mündlichen oder schriftlichen Buchung und der Bestätigung seitens der Kantine kommt ein Vertrag zustande.
    • Wird eine Veranstaltung von Minderjährigen organisiert, muss eine volljährige Person die Miet- oder Benützungsvereinbarung mitunterzeichnen.
  2. Was Sie wann bezahlen müssen

    • Die Raummiete, die Kosten für die Benützung der übrigen Infrastruktur und
      die Unkostenbeiträge für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der MitarbeiterInnen sind fixe Preise. Die Preisliste finden Sie unter www.kantine-attisholz.ch.
    • Der geschuldete Betrag ist entweder bar am Veranstaltungstag oder gegen Rechnung zu bezahlen. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage.
    • Bei grösseren Anlässen kann eine Vorauszahlung verlangt werden.
  3. Annullierung
    Wird ein Anlass nach der definitiven Reservation abgesagt, gelten folgende Annullationskosten:

    • Bis 60 Tage vor dem Anlass: 20% der Miete der reservierten Räume
    • 59 – 30 Tage vor dem Anlass: 20% des vereinbarten Gesamtpreises
    • 29 – 15 Tage vor dem Anlass: 50% des vereinbarten Gesamtpreises
    • 14 – 7 Tage vor dem Anlass: 80% des vereinbarten Gesamtpreises
    • weniger als 7 Tage vor dem Anlass: 100% des vereinbarten Gesamtpreises
    • Die Minimalgebühr beträgt Fr. 50.—

    Als Gesamtpreis gilt die vereinbarte Leistung multipliziert mit der in der Reservationsbestätigung angegebenen Personenzahl. Wurde bei Banketten
    noch kein Menü festgelegt, wird dieses mit CHF 50.- pro Person verrechnet.


  4.  Haftung
    Die Kantine lehnt jede Verantwortung für die Garderobe und andere Gegenstände ab, welche in den Kantine-Räumlichkeiten aufbewahrt werden.
  5. Preisabstimmung
    Die auf der Homepage ersichtlichen Preisangaben sind ausschliesslich in Schweizer Franken ausgestellt, inklusive Mehrwertsteuer. Publizierte Karten mit dem Angebot (im Internet) dienen der Information und stellen keine verbindlichen Offerten dar.

    Die Kantine kann die Preise für Produkte und Dienstleistungen jederzeit und ohne Vorankündigung ändern.

  6. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    Die Kantine behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.
  7. Gerichtsstand
    Der Gerichtsstand ist Solothurn.